Der DEHOGA unterscheidet zwischen der Hotel-Klassifizierung und der G-Klassifizierung. Die G-Klassifizierung spricht Gästehäuser, Pensionen und Gasthöfe an, die über 9 Betten, aber nicht über 20 Gästezimmer verfügen und keinen Hotelcharakter aufweisen. Die G-Klassifizierung wurde vom DEHOGA unter anderem mit dem dem Deutschen Tourismusverand erarbeitet, da die deutsche Hotelklassifizierung für kleinere Häuser nur schwer zu erfüllen ist.

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