Meldepflicht

Die Meldepflicht für Gastgeber teilt sich in zwei Bereiche:

Die Meldepflicht an das statistische Landesamt NRW

"Die Monatserhebung im Tourismus (MiT) ist eine amtliche Statistik. Sie wird als monatliche Erhebung bei allen Betrieben oder Betriebsteilen durchgeführt, die nach Einrichtung oder Zweckbestimmung dazu dienen, mindestens zehn Gäste gleichzeitig vorübergehend zu beherbergen. Alle auskunftspflichtigen Betriebe melden monatlich die Zahl der angebotenen Betten bzw. Stellplätze (bei Campingplätzen) sowie die Zahl der angekommenen Gäste und der Übernachtungen. Ankunfts- und Übernachtungszahlen werden bei ausländischen Gästen nach den Herkunftsländern untergliedert...."

Zitat: Flyer "Die Monatserhebung im Tourismus" des Statistischen Landesamtes

Weitere Informationen zur Meldepflicht finden Sie auf der Seite des statistischen Landesamts.

Den Infoflyer können Sie hier herunterladen: ​ Flyer_Monatserhebung im Tourismus.pdf

Meldeschein

Jeder einzelne Beherbergungsbetrieb – egal ob Hotel, Pension, Gasthof oder Hotel und unabhängig von der Betriebsgröße – ist in Deutschland verpflichtet, für jeden Gast einen besonderen Meldeschein nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) auszustellen.

Weitere Informationen zum Meldeschein finden Sie auf der Seite des Deutschen Tourismusverbandes

 

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